Meßkirch · Mühlingen

Landkreis Sigmaringen & Landkreis Konstanz

Tauglichkeits­untersuchungen

Vom Führerschein über den Sportbootführerschein bis zur Einstellungsuntersuchung für die Verbeamtung: Das Gesundheitszentrum Meßkirch führt Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen für Beruf und Freizeit durch — an beiden Standorten in Meßkirch und Mühlingen, auch für Patienten/-innen aus Leibertingen und Sauldorf.

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Unser Angebot

Diese Tauglichkeitsuntersuchungen führen wir durch

Wir bieten Ihnen die gängigen Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen für berufliche Anforderungen und Freizeitaktivitäten — wohnortnah in Ihrer Hausarztpraxis, ohne Umweg über das Gesundheitsamt.

01

Führerscheintauglichkeit

Ärztliche Untersuchung zur Fahreignung für alle Führerscheinklassen. Hinweis: Der erforderliche Sehtest muss extern durchgeführt werden.

02

Sportbootführerschein

Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein See und Binnen — inklusive Seh- und Hörprüfung.

03

Hobbytaucher-Tauglichkeit

Tauchsporttauglichkeitsuntersuchung für Freizeittaucher/-innen vor Kurs, Brevetierung oder Tauchreise.

04

G26.3 — Freiwillige Feuerwehr

Arbeitsmedizinische Vorsorge G26.3 für Atemschutzgeräteträger/-innen im Ehrenamt der freiwilligen Feuerwehr.

05

Einstellungsuntersuchung Verbeamtung

Gesundheitliche Eignung für Beamtenanwärter/-innen. Details weiter unten ↓

Schwerpunkt

Einstellungsuntersuchung für Beamtenanwärter/-innen

Wenn Sie sich für eine Verbeamtung bewerben — etwa als Lehrkraft, im Vorbereitungsdienst oder in der Verwaltung — benötigen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihre gesundheitliche Eignung. Seit dem Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg (01.07.2016) führen wir diese Einstellungsuntersuchung als niedergelassene Hausarztpraxis durch. Den Anamnesebogen füllen Sie direkt bei uns in der Praxis aus — Herunterladen und Mitbringen ist nicht nötig.

Für wen ist die Untersuchung relevant?

  • Beamtenanwärter/-innen im Vorbereitungsdienst (z. B. Referendariat)
  • Bewerber/-innen vor Übernahme auf Probe, auf Lebenszeit, auf Widerruf oder auf Zeit
  • Auszubildende im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Anschreiben bzw. Anforderungsschreiben Ihrer Einstellungs- oder Ernennungsbehörde
  • Ggf. vorliegende ärztliche Vorbefunde oder Berichte
  • Versichertenkarte und Impfpass

Der Anamnesebogen wird bei uns vor Ort ausgefüllt.

Was kostet die Einstellungsuntersuchung?

Die Vergütung richtet sich nach den Honorargruppen M1 bis M3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG). Stand: 9. August 2026.

Honorargruppe M1

87 €/Std.

M2 — Regelfall

98 €/Std.

Honorargruppe M3

131 €/Std.

In der Regel wird die Einstellungsuntersuchung nach Honorargruppe M2 mit 98 €/Std. abgerechnet. Die Kosten trägt die Bewerberin bzw. der Bewerber.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Hinweise und Formulare finden Sie beim Gesundheitsamt Baden-Württemberg.

Gut zu wissen

Kosten, Hinweise und Standorte

Tauglichkeitsuntersuchungen zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen. Hier finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen auf einen Blick.

Warum kostet eine Tauglichkeitsuntersuchung etwas?

Tauglichkeitsuntersuchungen sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der Untersuchung. Sprechen Sie unser Praxisteam an — wir informieren Sie vorab über die zu erwartenden Kosten.

Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie für eine Tauglichkeitsuntersuchung immer einen gesonderten Termin — diese Untersuchungen sind zeitintensiver als eine reguläre Sprechstunde.

Zwei Standorte für Ihren Termin

Einen Großteil der Tauglichkeitsuntersuchungen führen wir an beiden Standorten durch. Wählen Sie einfach den Termin, der Ihnen räumlich besser passt.

Meßkirch

Conradin-Kreutzer-Straße 18
88605 Meßkirch
07575 4530

Mühlingen

Hauptstraße 13
78357 Mühlingen
07775 9399990

Mehr zur Zweigpraxis: Standort Mühlingen. Auch Patienten/-innen aus Leibertingen und Sauldorf sind bei uns willkommen.

Häufige Fragen

FAQ zu Tauglichkeitsuntersuchungen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Für alles Weitere sprechen Sie uns gerne an.

Wer darf die Einstellungsuntersuchung für die Verbeamtung durchführen?

Seit dem Gesundheitsdienstgesetz Baden-Württemberg (01.07.2016) dürfen niedergelassene approbierte Ärzte/-innen diese Untersuchung durchführen — nicht mehr ausschließlich das Gesundheitsamt. Wir führen diese Untersuchungen im Gesundheitszentrum Meßkirch durch.

Muss ich den Anamnesebogen selbst mitbringen?

Nein. Den Anamnesebogen zur gesundheitlichen Vorgeschichte füllen Sie bei uns in der Praxis vor Ort aus.

Was kostet das ärztliche Zeugnis für die Verbeamtung?

Die Untersuchung wird nach den JVEG-Honorarsätzen abgerechnet, in der Regel nach Honorargruppe M2 mit 98 €/Std.

Was gehört zur Standarduntersuchung?

Dazu zählen unter anderem Anamnese, Gewicht und Größe, körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, orientierende Seh- und Hörprüfung, Urinuntersuchung, Impfbuchkontrolle sowie die Befundbesprechung mit Zeugniserteilung.

Wie lange ist das ärztliche Zeugnis gültig?

Das Zeugnis soll zum Zeitpunkt der Personalmaßnahme nicht älter als sechs Monate sein.

Kann ich den Sehtest für den Führerschein bei Ihnen machen?

Nein. Den amtlich anerkannten Sehtest für die Fahrerlaubnis lassen Sie bitte extern durchführen, zum Beispiel bei einem Optiker oder einer augenärztlichen Praxis. Die übrige Fahreignungsuntersuchung übernehmen wir.

Termin für Ihre Untersuchung

Ob in Meßkirch oder Mühlingen — unser Praxisteam steht Ihnen für Terminvereinbarungen und Rückfragen gerne zur Verfügung.

Termin über PatMed07575 4530Kontaktseite