Liebe Medizinstudierende,

wir freuen uns, euch in unserer Hausarztpraxis als akademische Lehrpraxis der Universität Tübingen willkommen zu heißen. Bei uns habt ihr die Möglichkeit, euer Blockpraktikum Allgemeinmedizin im Rahmen eures Studiums an der Universität Tübingen zu absolvieren. Zusätzlich bieten wir allen Medizinstudierenden die Gelegenheit, eine Famulatur bei uns zu absolvieren. Wir unterstützen euch gerne auf eurem Weg zu qualifizierten Ärztinnen und Ärzten und stellen sicher, dass ihr eine wertvolle und lehrreiche Erfahrung bei uns sammelt.

Famulatur

Famulaturförderung der KVBW: Für eure Famulatur in unserer hausärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg könnt ihr eine Förderung von der KVBW erhalten:

  • 160 Euro für einen Monat (30 Kalendertage)
  • 320 Euro für zwei Monate (60 Kalendertage)

Bitte zögert nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren oder euch für euer Blockpraktikum Allgemeinmedizin oder die Famulatur bei uns anzumelden. Wir freuen uns darauf, euch bei uns willkommen zu heißen und euch in eurer medizinischen Ausbildung zu unterstützen!

Blockpraktikum der Universität Tübingen

Unsere Praxis erfüllt die folgenden Anforderungen für das Blockpraktikum:

  • Visitierung durch ärztliche Mitarbeiter der Vertragsuniversität: Nach rechtzeitiger Ankündigung kann es vorkommen, dass unsere Praxis von einem/r ärztlichen Mitarbeiter/in der Universität Tübingen besucht wird, um die Praxisgegebenheiten, wie z.B. Untersuchungszimmer für Studierende, vorhandene Lernmaterialien und Lerngelegenheiten, in einem standardisierten Protokoll festzuhalten.

  • Einhaltung der Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis: Wir halten uns an die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten.

  • Einhaltung der medizinischen Ethik: Wir verpflichten uns, die Grundsätze der medizinischen Ethik gemäß der 2017er Fassung des Genfer Gelöbnisses einzuhalten.

  • Facharztliche Betreuung: Der Arzt, der euch während eures Praktikums in unserer Praxis betreut, ist Facharzt bzw. Arzt nach § 73 Absatz 1a Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.

  • Hausbesuche und Begleitung: Während eurer Ausbildungszeit werden von uns Hausbesuche durchgeführt. Ihr habt die Möglichkeit, die Ärzte oder nicht-ärztliche Praxisassistenten bei den Hausbesuchen und Besuchen in Heimen zu begleiten.

  • Lernumgebung und Supervision: Unsere Praxisorganisation ermöglicht ausreichend Zeit für fallorientierte Besprechungen, selbstständige Übernahme von Aufgaben durch euch als Studierende und Supervision sowie Rückmeldungen. Wir sorgen für eine Lernumgebung, die Raum und Zeit für die Entwicklung definierten Kompetenzen bietet.

  • Teilnahme an begleitenden Lehrveranstaltungen: Wir stellen sicher, dass ihr an den begleitenden Lehrveranstaltungen der Universität Tübingen teilnehmen könnt.

  • Mitwirkung an der Qualitätsverbesserung: Wir verpflichten uns, kontinuierlich zur Qualitätsverbesserung des Blockpraktikums beizutragen. Dazu gehört die Einhaltung des definierten Standards, die aktive Teilnahme an medizinisch-didaktischen Schulungen, die Bearbeitung von medizinisch-didaktischem Schulungsmaterial, persönliche Feedback-Gespräche mit euch und dem Leiter des Bereichs Lehre am Institut sowie die Mitwirkung an einer regelmäßigen Evaluation nach § 3 Absatz 7 ÄAppO der Universität Tübingen.

  • Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen: Selbstverständlich halten wir alle Regelungen des Arbeitsschutzes ein, um eure Sicherheit während des Praktikums zu gewährleisten.

Katrin Zeiser

Katrin Zeiser

Praxisausbildungsmanagerin

Tel.: 07575 4530

E-Mail: info@gesundheitszentrum-messkirch.de